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Vorgeschrieben ist
mindestens ein rotes Rücklicht. Dieses muss sich mindestens 25 cm und
höchstens 120 cm über der Fahrbahn befinden. Die Benutzung einer
"Blinkfunktion" ist nicht zulässig.
Im Rücklicht darf der ebenfalls vorgeschriebene Rückstrahler
integriert sein.
Im Handel erhältlich oder bereits montiert
sind Front- und
Rückleuchten mit Standlichtfunktion, damit das Licht
weiter leuchtet, auch wenn Du mal anhalten musst. Derartige Leuchten
leuchten beispielsweise im Stand bis zu fünf Minuten nach. Auch sind
Rückleuchten mit Bremslichtfunktion erlaubt.
In
LED-Scheinwerfern und
LED-Rücklichtern kann eine einzelne LED auch die
Funktion des Standlichtes übernehmen.
Die
erforderliche elektrische Energie wird entweder während der Fahrt vom
Dynamo abgenommen und in einem speziellen Kondensator in der Leuchte
gespeichert oder einer Batterie in der Leuchte entnommen.
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein
Zulassungszeichen haben (Dies ist erkennbar an einer Wellenlinie,
einem Großbuchstaben und einer Nummer). |