Eigener Schutz

 

In Deutschland fahren immer mehr Menschen mit dem Fahrrad. Dies bedeutet aber auch mehr Unfälle mit Radfahrern. Die Anzahl der Unfälle mit Verletzten sinkt zwar seit Jahren, aber die Zahl der verletzten Radfahrer ist deutlich gestiegen.

Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Nichtsdestotrotz kann ein Fahrradhelm bei einem Sturz den Kopf schützen - und damit Leben retten. Rund 1/3 der bei Unfällen verletzten Radfahrer erleiden Kopfverletzungen. Mehr als 80 % der schweren Hirnverletzungen beim Radfahren ließen sich durch das Tragen eines Helms vermeiden.

Ein guter Fahrradhelm schützt nur dann ausreichend, wenn das Material und die Verarbeitung qualitativ hochwertig sind und der Helm für den Träger richtig eingestellt ist.

 

 

Fünf Grundregeln für den Kauf

Der Helm muss passen, ohne zu drücken oder zu wackeln.
Der Helm muss die Stirn, die Schläfen und den Hinterkopf sicher abdecken. Achte auf waagerechtem Sitz!
Die beiden Riemen des Helms bilden ein Dreieck
Der Kinnriemen muss stramm angezogen sein. Viele Helme haben hinten noch einen Kopfring. Auch diesen richtig einstellen!
Der Helm sollte der EU-Norm DIN 1078 entsprechen und ein Prüfzeichen (TÜV / GS / CE) haben




Passt der Helm?

Ein Helm muss fest sitzen, darf aber nicht drücken. Um den richtigen Helm herauszufinden, ist eine Anprobe unerlässlich. Nicht immer wird er hundertprozentig zur Form des Kopfes passen. Dann helfen zusätzliche Polster zur Feinkorrektur.


Sitzt der Kinnriemen?

Wenn der Kinnriemen zu locker sitzt, kann der Helm plötzlich vors Gesicht schlagen und dem Radfahrer die Sicht nehmen. Auch kann er sich nach hinten verschieben und die Stirn freigeben. Der Riemen darf nicht auf die Ohren oder Halsschlagader drücken und sollte mindestens 1,5 cm breit sein. Der Verschluss muss seitlich und nicht unten sitzen. Bei einem Sturz darf er sich nicht lösen. Am besten, man probiert ihn beim Händler aus.


Wie lange hält ein Fahrradhelm?

Ein Fahrradhelm muss nach einem Sturz ersetzt werden, auch wenn man keine Beulen oder Kratzer sieht.  Ein Anprall führt oft nur zu einer Verformung der Struktur oder zu Haarrissen, die sich mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Solche Schäden können die Schutzwirkung entscheidend beeinträchtigen. Auch verliert ein Helm im Laufe der Zeit an Festigkeit, da der Kunststoff "ausdünstet" und härter wird. Da ist regelmäßig nach etwa 5 Jahren der Fall.

 

 


 

Sehen und gesehen werden

 

Wer im Dunkeln unterwegs ist, sollte von anderen Fahrzeugführern schon von weitem gut zu sehen sein.
Nicht nur das Fahrrad sollte sichtbar sein. Helle Kleidung mit integriertem Reflexmaterial machen einen Radfahrer bei Dunkelheit deutlich früher sichtbar.

 

 

 

Verständigung im Straßenverkehr

 

durch

Lichter (Blinker, Bremslichter, Lichthupe usw.)
Schallzeichen (Klingel)
Zeichen (Handzeichen, Kopfnicken)
Blickkontakt

Die Verständigung im Straßenverkehr muss eindeutig sein. Gefahren und Konflikte zwischen Radfahrern und Autofahrern entstehen insbesondere durch

Missverständnisse 
z.B. beide Verkehrsteilnehmer wollen den anderen vorlassen und winken. Dann fahren beide gleichzeitig an.

Fehldeutungen 
Der Radfahrer sieht sich um, gibt Handzeichen links, nimmt die Hand wieder an den Lenker und fährt weiter. Der Autofahrer überholt dann, weil der Radfahrer das Handzeichen zurückgenommen hat. 

unzureichende Aufmerksamkeit
Autofahrer werden abgelenkt z. B. durch Beifahrer, Gedanken, Kinder im Auto, Telefon, Radio
Radfahrer werden abgelenkt z. B. durch Fahren in der Gruppe, Freunde auf der Straße, Kettenschaltung, Kopfhörer

 

 

Sicherheitsabstand

 

Es passiert schnell, dass man auf den Vordermann auffährt. Häufig dann, wenn dieser plötzlich abbremsen muss. Deshalb musst Du immer so viel Abstand einhalten, dass Du noch rechtzeitig anhalten kannst. Aber es gibt nicht nur den Sicherheitsabstand nach vorne.

Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrrad - 3 Fahrradlängen
Seitenabstand beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen - 1 m
Seitenabstand zur Bordsteinkante - 50 cm

Übrigens: Wenn Dich ein Kraftfahrzeug, also ein Fahrzeug mit Motor, überholen will, muss der Fahrer dieses Fahrzeugs einen seitlichen Abstand von mind.
1,50 m einhalten, außerhalb der Ortschaft sogar mind. 2,00 m.