Das verkehrssichere Fahrrad

 

 

 

 

Alle Fahrräder, die im Straßenverkehr benutzt werden, müssen bestimmte Dinge haben, damit sie verkehrssicher sind. Dazu gehören Bremsen für Vorder- und Hinderrad, die Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel. Die vorgeschriebenen Fahrradteile erkennst Du an den Ziffern im Bild. Überlege erst, um was es sich handelt. Gehe dann mit Mausklick auf eine Ziffer!

Zur Beleuchtung:


Der Sinn von Blinkleuchten im Straßenverkehr ist umstritten. Moderne LED-Lampen sind häufig mit dieser Funktion ausgestattet. Blinklicht darf in Deutschland aber nicht eingeschaltet werden, nach dem österreichischen Straßenverkehrsrecht hingegen schon.

Fahrräder, die im Straßenverkehr bei Dunkelheit oder Dämmerung benutzt werden, müssen vorne mit einem oder zwei Scheinwerfern für weißes "Abblend"-Licht und mit integriertem oder separatem weißen Reflektor ausgerüstet sein. Die Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit einer Tagfahrlichtfunktion ausgestattet sein. Erlaubt ist auch eine Fernlichtfunktion. Scheinwerfer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein Zulassungszeichen haben (Dies ist erkennbar an einer Wellenlinie, einem Großbuchstaben und einer Nummer). Für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad gilt eine Anbauhöhe von 40 - 120 cm (vorne) und 25 - 120 cm (hinten).

Hinten benötigen Fahrräder eine Schlussleuchte für rotes Licht und einen roten Rückstrahler der Kategorie "Z". Schlussleuchten dürfen zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion ausgerüstet sein. Erlaubt sind auch Schlussleuchten, wo der Rückstrahler integriert ist. Fahrradanhänger, die breiter als 60 cm sind, benötigen zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Auch ist eine rote Rückleuchte vorgeschrieben, wenn man die Rückleuchte des Fahrrads nicht gut erkennen kann. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.

An den Pedalen müssen vorne und hinten gelbe Rückstrahler befestigt sein. Die Räder müssen seitlich reflektieren durch je 2 gelbe Speichenrückstrahler oder ringförmig reflektierende Streifen an den Reifen oder Felgen. Erlaubt sind auch weiß-reflektierende Speichenhülsen, die an alle Speichen angebracht werden müssen.

Dynamos sind seit August 2013 nicht mehr Pflicht, was auch eine Accu-Beleuchtung zulässt. Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Bisherige Vorschriften, z.B. das Mitführen der Beleuchtung während des Tages, Sonderregelungen für Rennräder oder Fahrräder bis zu einem bestimmten Gewicht sind weggefallen. Auch Kinderräder sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

Erlaubt sind auch abnehmbare, nicht fest am Fahrrad angebrachte Beleuchtungssysteme, die mit Riemen, Klettband oder Haltungsringen befestigt werden können. Sollte der Frontreflektor in der Lampe integriert sein, muss diese fest am Fahrrad angebracht werden. Nicht erlaubt ist das Tragen von Lampen am Körper.

Fest montierte Beleuchtungen haben viele Vorteile: Sie werden nicht vergessen, gehen nicht verloren und werden weniger gestohlen. Batterien entladen sich und können im entscheidenden Moment versagen.

 


 

Nicht vorgeschrieben, aber sehr nützlich sind Schutzbleche, Kettenschutz, Sicherheitsgriffe am Lenker, Flickzeug, Gepäckträger, Luftpumpe, Fahrradständer, Gangschaltung und Fahrradschloss.