Roter Großflächenreflektor

 

 

 


 













Fällt bei Nacht das Scheinwerferlicht eines Fahrzeugs darauf, so leuchtet der Reflektor auf, denn er reflektiert das Scheinwerferlicht.

Ein Großflächenreflektor muss mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichnet sein. Eine Anbauhöhe von 25 - 120 cm ist erlaubt.
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein Zulassungszeichen haben (Dies ist erkennbar an einer Wellenlinie, einem Großbuchstaben und einer Nummer).

Der Reflektor darf zusammen mit dem Rückstrahler verbaut werden (integriert).