Scheinwerfer vorne

 

 

 


 
















Fahrräder, die im Straßenverkehr bei Dunkelheit oder Dämmerung benutzt werden, müssen vorne mit einem oder zwei Scheinwerfern für weißes "Abblend"-Licht und mit integriertem oder separatem weißen Reflektor ausgerüstet sein (Anbauhöhe zwischen 40 un 120 cm).

Erlaubt ist auch eine Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion.

Scheinwerfer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein Zulassungszeichen haben (Dies ist erkennbar an einer Wellenlinie, einem Großbuchstaben und einer Nummer).