Pankratiusstr. / Querweg

 

Prüfungsstrecke:

Start und Ziel ist die Erich-Kästner-Schule. Vom Schulhof fährst Du an der Elisabethkirche vorbei bis zur Einmündung Pankratiusstraße, wo Du nach links
in diese einbiegst. Weiter geht es bis zur Kreuzung Querweg. Dort biegst Du nach rechts auf den Radfahrweg des Querwegs ein. Kurz vor der Kreuzung Adelheidstraße verlässt Du den Radweg und fährst ein Stück auf der Fahrbahn, um nach links in die Adelheidstraße abzubiegen. An der nächsten Kreuzung biegst Du nach links in die Straße "Im Samtfelde" ein und fährst bis zur Einmündung Pankratiusstraße, wo Du nach links in diese einbiegst . Du fährst dann auf der Pankratiusstraße zurück bis zur Elisabethkirche und kreuzt dabei den Querweg und fährst auch an der Einmündung Ansgarstraße vorbei. An der Kirche biegst Du nach rechts auf die Zufahrtstraße zur Elisabethschule / Erich-Kästner-Schule ein und fährst bis zum Schulhof.

 

Die Ziffern kannst Du anklicken; dann erscheint ein Foto und eine kurze Beschreibung von der Örtlichkeit. An diesen Stellen musst Du besonders aufpassen!

  Der Prüfungsweg kann von der Vorlage abweichen. Du sollst Dich ja überall im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten und nicht eine vorher bekannte Strecke auswendig lernen.

 


 

An der nächsten Kreuzung biegst Du nach rechts auf den Querweg ein. Auf beiden Seiten des Querwegs befinden sich Radwege. Diese sind entsprechend ausgeschildert, also auch zu benutzen! *)

Rechtzeitig vor dem Abbiegen siehst Du Dich um (beim Rechtsabbiegen über die rechte Schulter) und gibst deutliches Handzeichen. Erst unmittelbar vor der Kreuzung nimmst Du beide Hände wieder an den Lenker.

 

 

Bevor Du nach rechts auf den Radweg einbiegst, musst Du nach links schauen, um zu überprüfen, ob von dort ein Radfahrer kommt, denn dieser hätte Dir gegenüber die Vorfahrt. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren!" (siehe Bild links) bezieht sich nicht nur auf die Fahrbahn des Querweges, sondern auch auf die Radwege, die sich neben oder auf der Fahrbahn befinden.

*) Benutzungspflichtige Radwege sind immer durch das Verkehrsreichen  "Radfahrer" gekennzeichnet. Das "rote Pflaster" dient nur zur Verdeutlichung.

 

 

 

 


 



Nun kommst Du an der Einmündung "Stephanusstraße" vorbei. Da sind eine ganze Menge Schilder aufgestellt. Das oberste Schild zeigt an, in welcher Richtung die Einbahnstraße befahren darf.

Einige Einbahnstraße dürfen von Radfahrern auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden. Das erlaubt das Verkehrszeichen unter dem Einbahnstraßenschild. Für Radfahrer, die die Stephanusstraße in Deine Richtung befahren, zählt aber nicht die Regel "rechts vor links", sondern sie müssen an der dicken unterbrochenen Haltlinie warten, bis Du vorbei gefahren bist.

Das unterste Schild (getrennter Rad/Gehweg) verdeutlicht, dass Radfahrer und Fußgänger eigene Bereiche haben, die sie benutzen müssen. Du darfst also nicht den Radweg verlassen und auf dem Gehweg weiterfahren.