Almeschule / Am Kindergarten

 

Prüfungsstrecke:

Start und Ziel ist der Schulhof der Grundschule Wewer. Vom Schulhof aus biegst Du nach rechts in die Straße "Am Kindergarten" ein
. Du befährst den verkehrsberuhigten Bereich "Am Kindergarten" und biegst nach links in die Vorfahrtstraße "Melkweg"  ein, dann kommt sofort die Einmündung "Am Hölzchen"  und im Verlauf des Melkweges noch weitere Straßen, die auf den Melkweg einmünden. Am Ende des Melkweges biegst Du nach links in die Straße "Lanfert" ab , die Du dann erstmal entlang fährst. Am Ende der Straße biegst Du nach links in den "Triftweg" ab . Auf dem Triftweg geht es weiter, bis Du nach links in den "Lüthenweg" abbiegst. Dann geht es über den Parkplatz wieder bis zur Schule.

Die Ziffern kannst Du anklicken; dann erscheint ein Foto und eine kurze Beschreibung von der Örtlichkeit. An diesen Stellen musst Du besonders aufpassen!

  Der Prüfungsweg kann von der Vorlage abweichen. Du sollst Dich ja überall im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten und nicht eine vorher bekannte Strecke auswendig lernen.


Du startest vom Grundstück der Almeschule und fährst am rechten Fahrbahnrand bis vor die Linie der Straße "Am Kindergarten".

Da Grundstücke und Grundstückszufahrten immer untergeordnet sind, darfst Du erst dann losfahren, wenn die vor Dir liegende Straße frei ist. Fahren dort noch Fahrzeuge, hältst Du erst mal an.

Sofort nach dem Anhalten achtest auf die richtige Pedalstellung, schaust dann nach links und rechts und erst wenn die vor Dir liegende Straße frei ist, gibst Du deutlich sichtbares Handzeichen "rechts", nimmst die Hand wieder an den Lenker und biegst nach rechts in die Straße "Am Kindergarten" ein.

Wenn kein Fahrzeug kommt, brauchst Du natürlich nicht anzuhalten.


Die Straße "Am Kindergarten" ist verkehrsberuhigt, was Du an dem nebenstehenden Schild erkennen kannst. Manche sagen
auch "Spielstraße" dazu.

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs dürfen

Fußgänger die Straße benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt
Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten; somit auch Fahrräder. Ein
    Überholen ist also unzulässig
Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden, wenn nötig, müssen
    Fahrzeuge warten
Auch Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern
Fahrzeuge dürfen nur in gekennzeichneten Flächen parken, außerhalb dieser
    Flächen nur zum Ein- oder Aussteigen oder beim Beladen oder Entladen