Wo darf ich fahren?
 

Wo Radfahrer fahren dürfen - und wo nicht

Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen mit einem Fahrrad Gehwege benutzen. Sie dürfen auch nicht auf dem Radweg fahren. Bist Du schon 8 Jahre, aber keine 10 Jahre alt, darfst Du den Gehweg mit dem Fahrrad weiter benutzen. 
Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder und auch die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Das gilt auch für Zebrastreifen und Fußgängerfurten (an Ampelanlagen).

Bist Du schon 10 Jahre alt, gelten die normalen Regeln für Radfahrer, nämlich ...

Wenn ein Radweg vorhanden ist, musst Du den Radweg auf der rechten Seite benutzen.
Eine Benutzungspflicht für den Radweg endet, sobald dieser nach einer Einmündung oder Kreuzung nicht erneut als Radweg ausgeschildert ist.
Wenn benutzungspflichtige Radwege durch verbotswidrig haltende oder parkende Autos oder andere Hindernisse (Baustellen, fehlende Schneeräumung, Glassplitter)
    praktisch nicht benutzbar sind, darf auf der Fahrbahn weiter gefahren werden (aber nicht auf dem Gehweg).
ist kein Radweg vorhanden, musst Du auf der Fahrbahn fahren.

Übrigens: Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist grundsätzlich gestattet. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

 


Hier muss ich fahren

   

 

 

Bei dem Schild "Radfahrer" muss der Radweg benutzt werden. Auf der Fahrbahn darfst Du dann nicht mehr fahren

Hier benutzen Radfahrer und Fußgänger eigene Spuren

Bei diesem gemeinsamen Geh- und Radweg müssen Radfahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen, denn sie benutzen den gleichen Weg

 

 


 

 

 

 

 

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Hier darfst Du auch nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen angezeigt wird (z.B. für Anlieger). Radfahrer haben gegenüber Kraftfahrzeugen Vorfahrt. Für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder, muss die Geschwindigkeit angepasst werden; darüber hinaus gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Radfahrer-Schutzstreifen sind durch eine unterbrochene Linie markiert; andere Fahrzeugführer dürfen sie bei Bedarf überfahren, wenn Radfahrer dabei nicht gefährdet werden. Anhalten (um z.B. Fahrgäste aussteigen zu lassen) dürfen sie nicht.

Eine Benutzungspflicht ergibt sich aus dem auch für Radfahrer geltenden Rechtsfahrgebot. Das Befahren des Schutzstreifens in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist unzulässig.

Radfahrstreifen sind durch eine durchgezogene Linie markiert und durch das Zeichen "Radweg" gekennzeichnet. Andere Fahrzeugführer dürfen sie nicht benutzen. Anhalten (um z.B. Fahrgäste aussteigen zu lassen) dürfen sie nicht.

Eine Benutzungspflicht ergibt sich aus dem auch für Radfahrer geltenden Rechtsfahrgebot. Das Befahren des Radfahrstreifens in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist unzulässig.

 

 

Hier darf ich fahren

 

 

 

 

 

 

Bei diesem Zusatzzeichen unter dem Schild "Gehweg" ist das Fahren auf dem Gehweg auch für Kinder, die schon 10 Jahre und älter sind, erlaubt. Fußgänger müssen kein Platz machen. Als Radfahrer bist Du hier immer bremsbereit und fährst so, dass Du niemanden behinderst.

Bei diesem Zeichen (Verbot der Einfahrt) erlaubt das Zusatzzeichen Radfahrern das Befahren der ansonsten gesperrten Straße.

Manchmal erlaubt ein Zusatzschild Radfahrern das Befahren der Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung.

 

 


 

 

  



 

 

Einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) dürfen alle Verkehrs-teilnehmer benutzen. Man darf sogar mit dem Fahrrad zu zweit nebeneinander fahren. Alle Fahrzeuge müssen
Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Dieses Schild mit dem Symbol "Fahrrad"  ist an manchen Ampeln befestigt.
Radfahrer - und nur die! - dürfen dann also auch bei roter Ampel rechts abbiegen auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder Radwegen. Wichtig ist, dabei kurz anzuhalten und den Verkehr zu prüfen!

Ein Radschnellweg (Fahrradautobahn) ist ein mind. 5 km langer Radweg, der erlaubt, dass man durchschnittlich mind. 20 km/h schnell fahren kann und wo viele Radfahrer gleichzeitig fahren können. Radschnellwege werden auf der Fahrbahn durch weiße Randmarkierungen und die Piktogramme (aufgemalte Verkehrszeichen) gekennzeichnet.

Auf einem Radschnellweg dürfen nur Radfahrer (auch E-Bikes) fahren, es sei denn, es wird durch ein Zusatzzeichen auch anderen erlaubt. In diesem Fall müssen andere dann ihre Geschwindigkeit anpassen. Im Kreis Paderborn gibt es noch keinen Radschnellweg. Der nächste Radschnellweg ist der 36 km lange RS 3  (Herford - Löhne - Bad Oeynhausen - Porta Westfalica - Minden)

 

 


 

 





 

 

 

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Hier darfst Du auch nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen angezeigt wird (z.B. für Anlieger). Radfahrer haben gegenüber Kraftfahrzeugen Vorfahrt. Für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder, muss die Geschwindigkeit angepasst werden; darüber hinaus gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Beginn und Ende einer Fahrradzone. Hier gilt dasselbe, wie auf einer Fahrradstraße. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

 

 

 


 

 

Hier darf ich nicht fahren

 

 

 

 

 

 

... es sei denn,
Du bist noch keine 10 Jahre alt

Verbot für alle Fahrzeuge, also auch für Radfahrer

Verbot für Radfahrer

 

 


 

 

 

 

Einfahrtverbot für alle
(steht häufig an Einbahnstraßen)

 

 

 

 


   

       Allgemeine Verhaltensregeln
 

Fahrräder gehören auf die Straße!

Radfahren ist sicher. Eigentlich genau so sicher wie Auto fahren. Und je mehr Radfahrer auf den Straßen unterwegs sind, desto sicherer wird das Radfahren. Dennoch solltest Du  wissen, wie Unfälle passieren, um sie vermeiden zu können:

Ein Fahrrad gehört grundsätzlich auf die Straße. Kinder bis acht Jahre müssen jedoch auf dem Gehweg fahren. Auch bis zum Alter von zehn Jahren dürfen sie die Gehwege noch nutzen.

Gefährlich ist das Radfahren auf Rad- und Gehwegen, denn die Autofahrer achten mehr auf das, was auf der Straße passiert und nicht auf dem Gehweg. Besser zu sehen sind Radfahrer, wenn sie im Sichtfeld der Autofahrer fahren.

Viele Radfahrer haben Angst, dass von hinten Fahrzeuge auffahren oder seitlich beim Überholen mit ihnen kollidieren. Diese Angst ist dadurch zu verstehen, dass man hinten keine Augen hat und deshalb dort eine Gefahr vermutet. Aber diese Angst ist unbegründet, denn zu Zusammenstößen kommt es dabei nur ganz selten.

Wenn man sich also einen Überblick verschafft und immer aufmerksam fährt und außerdem die Regeln im Straßenverkehr beachtet, fährt man sehr sicher.

Rechne beim Fahren auch immer mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer. Bist Du vorsichtig und rücksichtsvoll, dann lassen sich auch Unfälle verhindern, wenn andere Verkehrsteilnehmer einen Fehler gemacht haben.


Grundregel auch für Radfahrer

Auch für Radfahrer gelten die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung. Sie müssen sich ebenso wie die Autofahrer an die Regeln halten. Auch sie haben sich ständig vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten, so dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


 

Zu den Verhaltensregeln gehören:

immer die rechte Fahrbahnseite benutzen
ausreichenden Abstand zum Vordermann einhalten (3 Fahrradlängen)
Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden
Fahren entgegengesetzt der Einbahnstraße ist nur bei "Radfahrer frei" erlaubt
Nicht freihändig fahren
Radfahrer dürfen sich nicht schieben oder ziehen lassen, z.B. durch Mofafahrer
Nur Radfahrer über 16 Jahre dürfen Kinder (unter 7) mitnehmen bei geeignetem Sitz
Auf dem Gehweg fahren ist verboten für Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben
Radfahrer müssen bei Fußgängerampeln, Furten und Zebrastreifen absteigen und das Fahrrad schieben!


Wie schnell darf ich fahren?

Radfahrer müssen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit der jeweiligen Situation anpassen. Auf freigegebenen Gehwegen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße) gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Höchstgeschwindigkeit, z.B. in Tempo-30-Zonen, gilt auch für Radfahrer. Auch auf Radfahrstraßen gilt Tempo 30.


gefährliche Situationen

Im so genannten "Toten Winkel" kann Dich der Autofahrer nicht sehen, wenn er nach rechts abbiegt. Am besten ist, Du wartest, bis er abgebogen ist!
Vorsicht an Bushaltestellen; Fahrgästen das Aussteigen ermöglichen!
Bei Radfahrerfreigabe auf Gehweg besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger (Fußgänger brauchen nicht auszuweichen!). An jeder Einmündung oder Kreuzung
    musst Du absteigen und das Rad über die Fahrbahn schieben