Vorfahrtsregeln an Kreuzungen und Einmündungen

 

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

Wenn keine vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind, gilt die Grundregel "rechts vor links". An solchen Kreuzungen oder Einmündungen musst Du besonders gut aufpassen!

 

 


 

Vorfahrt gewähren!

Vorsichtig heranfahren!
Hier musst Du anhalten, wenn sich Fahrzeuge auf der bevorrechtigten Straße nähern.

 

 


 

Halt! Vorfahrt gewähren!

 

Beim Stop-Zeichen musst Du grundsätzlich in Höhe der Haltlinie anhalten. Richtig angehalten hast Du erst dann, wenn Du mindestens ein Fuß auf die Fahrbahn stellst und die Räder sich nicht mehr drehen.

Verkehrszeichen an Ampeln sind immer untergeordnet. Sie zählen nur dann, wenn die Ampel nicht in Betrieb ist.

 


 

Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Nur an der Kreuzung oder Einmündung, vor der dieses Zeichen steht, hast Du Vorfahrt! An der nächsten Kreuzung kann das bereits anders sein.

 

 

 


 

Lichtzeichenanlage (Ampel)

Eine Lichtzeichenanlage steuert den Verkehr mit Hilfe der drei Signalfarben Grün, Gelb und Rot. Zur Regelung des Verkehrs werden diese Farben einzeln oder in Kombination angezeigt. Die Reihenfolge ist dabei immer:

Grün: Der Verkehr ist freigegeben
Gelb: Auf nächstes Signal warten
Rot: Keine Einfahrerlaubnis

Grundsätzlich gelten für Radfahrer dieselben Ampeln wie für den Autoverkehr. Gibt es eigene Ampeln für den Radverkehr, so sind diese zu beachten.

 


 

Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Hättest du das gewusst?
Wenn Du einen Zebrastreifen überquerst, musst Du absteigen und Dein Rad
    schieben!

 


 

Verkehrsberuhigter Bereich

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wie beim Ausfahren aus einem Grundstück. Es gilt nicht "Rechts vor Links".

Eine abgesenkte Bordsteinkante regelt ebenfalls die Vorfahrt. Wer die Kante überfährt, ist wartepflichtig!

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen
Kinderspiele sind überall erlaubt

Fahrzeugverkehr muss Schritttempo einhalten
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern
wenn nötig, müssen Fahrzeugführer bei Fußgängern warten
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig
Das Parken ist nur ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder
    Entladen

 


 

Haifischzähne

Haifischzähne heben eine Wartepflicht hervor, regeln aber keine Vorfahrt. Man findest sie nur innerhalb eines Ortes auf kleineren Straßenkreuzungen, in 30 km/h-Zonen oder im Verlauf von Radschnellwegen.

Erstmal müssen also alle anhalten und warten. Wer dann als erster weiterfahren darf, ergibt sich entweder aus den aufgestellten Verkehrszeichen , z.B. Vorfahrt gewähren! oder Halt! Vorfahrt gewähren! oder falls diese nicht aufgestellt sind, aus der Regel "rechts vor links".