Alle Fahrräder, die im Straßenverkehr benutzt werden,
müssen bestimmte Dinge haben, damit sie verkehrssicher sind. Dazu
gehören Bremsen für Vorder- und Hinderrad, die Beleuchtung,
Reflektoren und eine Klingel.
Die vorgeschriebenen
Fahrradteile erkennst Du an den Ziffern im Bild.
Überlege
erst, um was es sich handelt. Gehe dann mit Mausklick auf eine
Ziffer!
Zur Beleuchtung:
Der Sinn von Blinkleuchten im Straßenverkehr ist umstritten. Moderne
LED-Lampen sind häufig mit dieser Funktion ausgestattet. Blinklicht
darf in Deutschland aber nicht eingeschaltet werden, nach dem
österreichischen Straßenverkehrsrecht hingegen schon.
Fahrräder, die im Straßenverkehr bei Dunkelheit oder Dämmerung benutzt
werden, müssen vorne mit einem oder zwei Scheinwerfern für weißes "Abblend"-Licht
und mit integriertem oder separatem weißen Reflektor ausgerüstet sein.
Die Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit einer Tagfahrlichtfunktion
ausgestattet sein. Erlaubt ist auch eine Fernlichtfunktion.
Scheinwerfer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Alle
lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein Zulassungszeichen
haben (Dies ist erkennbar an einer Wellenlinie, einem Großbuchstaben
und einer Nummer). Für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad gilt
eine Anbauhöhe von 40 - 120 cm (vorne) und 25 - 120 cm (hinten).
Hinten benötigen Fahrräder eine Schlussleuchte für rotes Licht und
einen roten Rückstrahler der Kategorie "Z". Schlussleuchten dürfen
zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion ausgerüstet sein. Erlaubt sind
auch Schlussleuchten, wo der Rückstrahler integriert ist.
Fahrradanhänger, die breiter als 60 cm sind, benötigen zwei weiße
Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der
Rückseite. Auch ist eine rote Rückleuchte vorgeschrieben, wenn man die
Rückleuchte des Fahrrads nicht gut erkennen kann. Ist der Anhänger
breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken
Ecke eine Frontleuchte installiert werden.
An den Pedalen müssen vorne und hinten gelbe Rückstrahler befestigt
sein. Die Räder müssen seitlich reflektieren durch je 2 gelbe
Speichenrückstrahler oder ringförmig reflektierende Streifen an den
Reifen oder Felgen. Erlaubt sind auch weiß-reflektierende
Speichenhülsen, die an alle Speichen angebracht werden müssen.
Dynamos
sind seit August 2013 nicht mehr Pflicht, was auch eine
Accu-Beleuchtung zulässt. Alle Beleuchtungseinrichtungen
müssen während der Dämmerung, bei
Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern,
angebracht werden. Bisherige Vorschriften, z.B. das Mitführen der
Beleuchtung während des Tages,
Sonderregelungen
für Rennräder oder Fahrräder bis zu einem bestimmten Gewicht sind
weggefallen. Auch
Kinderräder sind von diesen Bestimmungen
ausgenommen.
Erlaubt sind auch abnehmbare, nicht fest am Fahrrad angebrachte
Beleuchtungssysteme, die mit Riemen, Klettband oder Haltungsringen
befestigt werden können. Sollte der Frontreflektor in der Lampe
integriert sein, muss diese fest am Fahrrad angebracht werden. Nicht
erlaubt ist das Tragen von Lampen am Körper.
Fest montierte Beleuchtungen haben viele Vorteile: Sie werden nicht
vergessen, gehen nicht verloren und werden weniger gestohlen.
Batterien entladen sich und können im entscheidenden Moment versagen. |
Nicht
vorgeschrieben, aber sehr nützlich sind Schutzbleche, Kettenschutz,
Sicherheitsgriffe am Lenker, Flickzeug, Gepäckträger,
Luftpumpe, Fahrradständer, Gangschaltung und Fahrradschloss. |