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Pankratiusstr. / Querweg |

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Prüfungsstrecke:
Start und Ziel ist die Erich-Kästner-Schule. Vom Schulhof fährst Du an der
Elisabethkirche vorbei bis zur Einmündung Pankratiusstraße, wo Du nach
links
in diese einbiegst.
Weiter geht es bis zur Kreuzung Querweg. Dort biegst Du nach rechts
auf den Radfahrweg des Querwegs ein. Kurz vor der Kreuzung
Adelheidstraße verlässt Du den Radweg und fährst ein Stück auf der
Fahrbahn, um nach links in die Adelheidstraße
abzubiegen. An der nächsten Kreuzung biegst Du nach links in die
Straße "Im Samtfelde" ein
und fährst bis zur Einmündung Pankratiusstraße, wo Du nach links in diese einbiegst
.
Du fährst dann auf der Pankratiusstraße zurück bis zur Elisabethkirche
und kreuzt dabei den Querweg
und fährst auch an der Einmündung Ansgarstraße
vorbei. An der Kirche biegst Du nach rechts auf die Zufahrtstraße zur
Elisabethschule / Erich-Kästner-Schule ein
und fährst bis zum Schulhof. |
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Die Ziffern kannst Du anklicken; dann erscheint ein Foto und eine kurze
Beschreibung von
der Örtlichkeit. An diesen Stellen musst Du besonders aufpassen!
Der Prüfungsweg kann von der Vorlage abweichen. Du sollst Dich ja
überall im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten und nicht eine
vorher bekannte Strecke auswendig lernen. |
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An der nächsten Kreuzung biegst Du nach rechts auf den Querweg ein.
Auf beiden Seiten des Querwegs befinden sich Radwege. Diese sind
entsprechend ausgeschildert, also auch zu benutzen! *)
Rechtzeitig
vor dem Abbiegen siehst Du Dich um (beim Rechtsabbiegen über die
rechte Schulter) und gibst deutliches Handzeichen.
Erst unmittelbar vor der Kreuzung nimmst Du beide Hände wieder an den
Lenker.
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Bevor Du nach rechts auf den Radweg einbiegst, musst Du nach links
schauen, um zu überprüfen, ob von dort ein Radfahrer kommt, denn
dieser hätte Dir gegenüber die Vorfahrt. Das Zeichen "Vorfahrt
gewähren!" (siehe Bild links) bezieht sich nicht nur auf die Fahrbahn
des Querweges, sondern auch auf die Radwege, die sich neben oder auf
der Fahrbahn befinden.

*)
Benutzungspflichtige Radwege sind immer durch das Verkehrsreichen
"Radfahrer" gekennzeichnet. Das "rote Pflaster" dient nur zur
Verdeutlichung. |
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Nun kommst Du an
der Einmündung "Stephanusstraße" vorbei. Da sind eine ganze Menge
Schilder aufgestellt. Das oberste Schild zeigt an, in welcher Richtung
die Einbahnstraße befahren darf.
Einige
Einbahnstraße dürfen von Radfahrern auch entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung befahren werden. Das erlaubt das Verkehrszeichen unter
dem Einbahnstraßenschild. Für Radfahrer, die die Stephanusstraße in Deine
Richtung befahren, zählt aber nicht die Regel "rechts vor links",
sondern sie müssen an der dicken unterbrochenen Haltlinie warten, bis
Du vorbei gefahren bist.
Das
unterste Schild (getrennter Rad/Gehweg) verdeutlicht, dass Radfahrer und Fußgänger eigene
Bereiche haben, die sie benutzen müssen. Du darfst also nicht den
Radweg verlassen und auf dem Gehweg weiterfahren. |
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