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Almeschule / Am Kindergarten |
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Prüfungsstrecke:
Start und Ziel ist der Schulhof der Grundschule Wewer. Vom Schulhof
aus biegst Du nach rechts in die Straße "Am Kindergarten" ein
.
Du befährst den verkehrsberuhigten Bereich "Am Kindergarten" und
biegst nach links in die Vorfahrtstraße "Melkweg"
ein, dann kommt sofort die Einmündung "Am Hölzchen" und im
Verlauf des Melkweges noch weitere Straßen, die auf den Melkweg
einmünden. Am Ende des Melkweges biegst Du nach links
in die Straße "Lanfert" ab
, die Du dann erstmal entlang fährst. Am Ende
der Straße biegst Du nach links
in den "Triftweg" ab
.
Auf dem Triftweg geht es weiter, bis Du nach links in den "Lüthenweg"
abbiegst. Dann geht es über den Parkplatz
wieder bis zur Schule. |
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Die Ziffern kannst Du anklicken; dann erscheint ein Foto und eine kurze
Beschreibung von
der Örtlichkeit. An diesen Stellen musst Du besonders aufpassen!
Der Prüfungsweg kann von der Vorlage abweichen. Du sollst Dich ja
überall im Straßenverkehr verkehrsgerecht verhalten und nicht eine
vorher bekannte Strecke auswendig lernen. |
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Du startest vom Grundstück der
Almeschule und fährst am rechten Fahrbahnrand bis vor die Linie der
Straße "Am Kindergarten".
Da Grundstücke und Grundstückszufahrten immer untergeordnet sind,
darfst Du erst dann losfahren, wenn die vor Dir liegende Straße frei
ist. Fahren dort noch Fahrzeuge, hältst Du erst mal an.
Sofort nach dem Anhalten achtest auf die richtige Pedalstellung,
schaust dann nach links und rechts und erst wenn die vor Dir liegende
Straße frei ist, gibst Du deutlich sichtbares Handzeichen "rechts",
nimmst die Hand wieder an den Lenker und biegst nach rechts in die
Straße "Am Kindergarten" ein.
Wenn kein Fahrzeug kommt, brauchst Du natürlich nicht anzuhalten.
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Die
Straße "Am Kindergarten" ist verkehrsberuhigt, was Du an dem
nebenstehenden Schild erkennen kannst. Manche sagen
auch "Spielstraße" dazu.
Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs dürfen
Fußgänger die Straße benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt
Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten; somit auch
Fahrräder. Ein
Überholen ist also unzulässig
Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden, wenn nötig,
müssen
Fahrzeuge warten
Auch Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern
Fahrzeuge dürfen nur in gekennzeichneten Flächen parken, außerhalb
dieser
Flächen nur zum Ein- oder Aussteigen oder beim Beladen oder
Entladen |
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